Vermehrt ist der Landesverband auf die Überwachungsregelungen für Ölabscheider angesprochen worden. Für die Mitgliedsbetriebe ist es entscheidend, die mit dem Vorhandensein eines Ölabscheiders einhergehenden Pflichten zu kennen. Dazu gehören u.a. die Einsetzung und Dokumentierung eines Sachkundigen sowie das Führen eines Betriebstagebuchs.
Eine Missachtung dieser Pflichten kann zu schweren Umweltschäden führen. Dazu kommen erhebliche Strafen. Aus diesem Grund sollen an dieser Stelle noch einmal die wesentlichen gesetzlichen Pflichten zusammengefasst werden.
Folgende Maßnahmen der Eigenkontrolle sind monatlich auszuführen: